BKF Module Bus – Weiterbildung gem. BKrFQG
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Berufskraftfahrer Weiterbildung, die gerne auch als die 5 Module bezeichnet wird.
Gemäß dem BKrFQG müssen alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE oder D1/D1E erforderlich ist regelmäßig alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren, d.h. 5 Module à 7 Stunden.
Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die befristete Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Es gibt in der Weiterbildung Lkw oder Bus keine Prüfung!
Die 5 „BKF-Module“
Gemäß der EU-Berufskraftfahrer Weiterbildung LKW
- BKF Modul 1 „ECO-Fahren – Das Perfektionstraining“
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Eine wirtschaftliche Fahrweise bedeutet sinkenden Kraftstoffverbrauch und geringeren Verschleiß. Durch Eco-Trainings können daher erhebliche Einsparpotenziale realisiert werden.
- BKF Modul 2 „Der Kunde im Mittelpunkt“
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Schulung zu einem positiven Verhalten, welches zu einem guten Image des Unternehmens beiträgt.
Bewusstsein für das wirtschaftliche Umfeld der Marktordnung und des Personenverkehrs. - BKF Modul 3 „Sicherheit der Fahrgäste, Fahrer und Gepäck“
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Kenntnis über die Funktionsweise und technische Merkmale der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs.
Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste.
Erlangen der Fähigkeit, die Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften korrekt zu sichern. - BKF Modul 4 „Lenk- und Ruhezeiten“
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Kenntnisse zu den Lenk- und Ruhezeiten helfen mit, die Gefahren im Straßenverkehr zu senken. Auch die Auffrischung allgemeiner Verkehrsvorschriften kann zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.
- BKF Modul 5 „Stress vermindern, Notfälle bewältigen“
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Schulung für das Bewusstsein über Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle.
Erkenntnisse darüber erlangen, wie man Gesundheitsschäden vermeidet.
Wichtigkeit einer gesunden geistigen und körperlichen Verfassung erkennen und entsprechend verfolgen.
Notfällen richtig einschätzen, die Lage erkennen und richtig handeln.
Zielgruppe
Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr
Rechtliche Grundlagen
- Europäischen Richtlinie 2003/59/EG
- Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)
- Ziele und Inhalt
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Die 3 Kenntnisebereiche nach BKRFQG:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Anwendung der Vorschriften
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
- Voraussetzungen
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Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE, bzw. D1, D1E, D oder DE.
- Abschluss
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Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die befristete Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen.
- Gültigkeit
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Innerhalb von 5 Jahren sind die Teilnahmebescheinigungen für diese Module als Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.
Termine für diesen Kurs
Diese Module sind nur einzeln buchbar