GRUNDQUALIFIKATION


BKF EXTERNENPRÜFUNG (IHK)

Berufs­kraftfahrer/-in (IHK) – Vorbereitung Externen­prüfung

(Berufs-)Kraftfahrer/-innen sehen sich heutzutage mit stetig steigenden Anforderungen konfrontiert – eine entsprechende Fahrerlaubnis allein reicht dabei schon lange nicht mehr aus, um diesen vollumfänglich gerecht werden zu können.

Alle gewerblich tätigen Busfahrer/-innen, die ihren Führerschein nach dem 10.09.2008 erworben haben sowie alle gewerblich tätigen LKW-Fahrer/-innen, die ihren Führerschein nach dem 10.09.2009 erworben haben, müssen seit einigen Jahren eine ergänzende Grundqualifikation vorweisen. Verfügt eine Person bereits über den Abschluss als Berufskraftfahrer/-in, welcher als staatlich anerkannter Ausbildungsberuf erhalten bleibt, ist dies jedoch nicht erforderlich.

Zielgruppe:
Arbeitssuchende, die eine berufliche Zukunft und einen anerkannten Berufsabschluss im Bereich der Transportwirtschaft oder der Personenbeförderung anstreben.

Rechtliche Grundlagen:

  • Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung
  • Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Inhalte
  • Unternehmenspräsentation
  • Kfz-Technik, Wartung und Pflege von Nutzfahrzeugen
  • Güter lagern und befördern
  • Rechtsvorschriften
  • Beförderungsabläufe (Vorbereitung, Planung, Kalkulation, Verkehrsgeografie)
  • Verkehrssicherheitslehre
  • Spezialtransporte
  • Elektronische Geräte (Digitaler Tachograph, Mautsystem, OBU, EG-Kontrollgerät)
  • Umgang mit Kunden
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Abfahrtskontrolle
  • Störungssuche
  • Straßenfahrt, Parcours fahren
  • Fahrpraktische Übungen
In der Ausbildung möglich
  • Erwerb der Führerscheinklasse C/CE oder D/DE (sofern noch nicht vorhanden)
  • ADR-Gefahrgutausbildung (Basiskurs und Aufbaukurs Tank)
  • Ladungssicherung
  • Gabelstaplerschein
  • LKW-Ladekran
  • ECO-Training
  • Perfektionstraining
Voraussetzungen
  • Hauptschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss
  • Mehrjährige Berufserfahrung (mind. 4,5 Jahre beruflich als Fahrer/-in tätig)
  • Besitz der Fahrerlaubnis für Klasse B (seit mind. 2 Jahren)
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Gesundheitliche Eignung
  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Abschluss
  • Teilnahmebescheinigung der Fahrschule
  • Berufsabschluss „Berufskraftfahrer/-in“ mit Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (Facharbeiterbrief)

Nächste Termine 2020 für diesen Kurs

Termine für die Vorbereitung auf die Externenprüfung werden individuell AUF DIE PRÜFUNGSTERMINE DER IHK abgestimmt und geplant diese bekommen Sie auf ANFRAGE:

Infoblatt Grundqualifikation

Info Grundqualifikation.pdf (0.09MB)

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